AGB

allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise

Beratungs- und Anprobetermine für die Braut sind in unserem Hause grundsätzlich unverbindlich und kostenfrei.
• Wir akzeptieren EC-Zahlung und Überweisung per Banktransfer.
• Schecks werden nicht angenommen.
• Im Moment der Bestellung eines Kleides beim Hersteller/Lieferanten ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % sofort fällig.
Der Restbetrag ist spätestens nach dem Abstecktermin zu entrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Brautmode TEAMBRAUT.
• Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die TEAMBRAUT nicht zu vertreten hat – z.B. durch Hersteller-
oder Lieferantenverschulden – nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit.
• Sondervereinbarungen sind nur nach Absprache mit der Geschäftsinhaberin möglich.
• Gerne vermitteln wir Ihnen je nach Verfügbarkeit einen auf Brautmode spezialisierten Schneider für Änderungswünsche.
Firma „TEAMBRAUT” übernimmt keinerlei Haftung für Änderungen, diese sind separater Vertragsgegenstand zwischen dem vermittelten Schneider und der Kundin.
Ein Vertragsverhältnis im Hinblick auf die Änderungen kommt zwischen dem Kunden/der Kundin und Firma “TEAMBRAUT” nicht zu Stande.
• Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung der Änderungskosten ausgehändigt.
• Unsere Ware ist von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Es wird daran erinnert, dass Kleider etc. extra für jede Kundin hergestellt,
bestellt und geändert werden, dass sie daher Einzelstücke sind und nicht weiter verkauft werden können.
Daher, und als Gegenleistung für die Logistik- und Handelskosten unsere Firma “TEAMBRAUT”, IST IHRE BESTELLUNG VERBINDLICH UND BINDEND, UND KANN NICHT STORNIERT WERDEN, AUSßER IM FALLE HÖHERER GEWALT VOR DEM GEPLANTEN LIEFERTERMIN.
Bestellte und bereits angezahlte Ware kann nicht umgetauscht werden. Ein Umtausch oder eine Rücknahme der Waren ist generell nicht möglich.
Bei einem Mangel hat die Kundin das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
• Reklamationen können nur nach sofortiger Beanstandung (bevor die Ware das Geschäft verlässt) akzeptiert werden. Reklamationen für bereits mitgenommene Waren werden nicht mehr entgegengenommen.
Stoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten.
Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität,
Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können deshalb nicht beanstandet werden. Sie sind angehalten, die Ware bei Übergabe sorgfältig auf Fehler oder Mängel zu überprüfen
und diese umgehend TB zu melden.
Die Mängel müssen vor Lieferung der Ware angezeigt werden. Im Falle eines Mangels wird die Firma den Mangel entweder beheben oder Ihr eine mangelfreie Ware liefern; schlägt diese Nachbesserung fehl, wird unsere Firma Ihr den Kaufpreis erstatten; im Übrigen richten sich Ihre Rechte nach den gesetzlichen Vorschriften.
• Im Falle von verspäteten Lieferungen, die von Ihnen zu vertreten sind, können keine Ansprüche gegen unsere Firma wegen der Verspätung geltend gemacht werden.
Für Änderungen der Größe und oder der Maße des Kunden am Tage der im Vergleich zu der Größe und den Maßen, die in dem Kaufvertrag aufgeführt sind, kann unsere Firma nicht haftbar gemacht werden.
Unsere Firma kann nicht für unwesentliche Änderungen hinsichtlich Farben, Drapierungen, Spitze; Verzierungen und Materialien haftbar gemacht werden, die zwischen der gelieferten Ware und der zum Zeitpunkt der Bestellung im Geschäft vorrätigen Ware festgestellt werden.
Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die TEAMBRAUT nicht zu vertreten hat – z.B. durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden – nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit.
Firma “TEAMBRAUT” übernimmt hierfür keine über die gesetzliche hinausgehende Gewährleistung oder Haftung
• Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig. In einem solchem Fall, werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung am nächsten kommen.

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